Besuche in Senioreneinrichtungen mit Einschränkungen gestattet
Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, dass mit Wirkung ab Samstag, 9. Mai 2020 die getroffenen Regelungen für den Besuch u. a. in Seniorenwohn- und Pflegeheimen geändert werden.
Für unsere Bewohnerinnen und Bewohner im Seniorenhaus Heideck sowie im BRK Seniorenzentrum Treuchtlingen bedeutet dies, nach Wochen hermetischer Abschottung, endliche wieder ihre Liebsten zu sehen. Allerdings müssen sich die Gäste auf eine Einschränkungen einstellen.
„Da für die Besuche nicht nur weiterhin strenge Hygieneregeln eingehalten werden müssen, sondern sich die Kontakte beispielswiese auf eine feste Bezugsperson beschränken, mussten wir unter Berücksichtigung der uns bislang vorliegenden, spärlichen Informationen kurzfristig ein entsprechendes Handlungskonzept entwickeln“ so BRK Geschäftsführer Rainer Braun. Dabei galt es, den verständlichen Wunsch, Angehörige nach Wochen ohne Kontakt möglichst rasch zu begegnen und den bestmöglichen Schutz der uns anvertrauten Personen in Einklang zu bringen.
Das genaue Procedere haben wir gestern in einem Schreiben an die Angehörigen unserer Bewohner per Post versandt. Hierin ist der Ablauf dezidiert erläutert.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Einrichtungsleitungen in Heideck und Treuchtlingen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir dürfen Sie jedoch bitten, vor einem Anruf den Erhalt des Schreibens abzuwarten, ggf. werden Ihre Fragen bereits durch das Schreiben beantwortet.