Kinder im Auto: Bei Hitze nicht allein lassen!
15 Minuten im geschlossenen Wagen können für Kleinkinder in diesen Tagen fatal sein. Deshalb sollte man bei Hitze weder das Kind und auch nicht den Hund für wenige Minuten allein im Auto lassen.
Schon eine viertel Stunde in einem geschlossenen Wagen können zu einer lebensgefährlichen Hitzefalle werden. Parken im Schatten reicht nicht aus!
Rascher Temperaturanstieg beudeutet Lebensgefahr
Denn die Temperatur kann in einem geschlossenen Auto in kurzer Zeit stark ansteigen. Bei direkter Sonneneinstrahlung steigen die Temperaturen im Innenraum je nach Außentemperatur schnell auf 50 bis sogar 70 Grad an. Forscher haben den Temperaturanstieg in einem Versuch nachgewiesen: Sie parkten im Sommer über mehrere Monate hinweg einen grauen Wagen in der Mittagszeit auf einem Parkplatz und dokumentierten die Innentemperatur. Nach fünf Minuten in der Sonne lag die Innentemperatur im Schnitt bereits um 4 Grad über der Außentemperatur, nach zehn Minuten war sie um weitere 3 Grad gestiegen. Nach einer halben Stunde lag sie um 16 Grad - nach einer vollen Stunde um 26 Grad über der Außentemperatur.
Große Front- oder Heckscheiben begünstigen das Aufheizen im Inneren, ein Fenster, das einen Spalt geöffnet wird, bringt nur wenig Kühlung. Hält sich unter diesen Bedingungen ein Baby oder Kleinkind im Fahrzeug auf, besteht Lebensgefahr.
Die Regulation der Körpertemperatur streikt
Hohe Temperaturen setzen schon Erwachsenen zu - Babys und Kinder vertragen Hitze in der Regel deutlich schlechter. Da in einem geschlossenen Wagen keine Luftzirkulation stattfinden kann, ist die Gefahr einer so genannten Hyperthermie, einer Überwärmung des Körpers, besonders hoch - insbesondere für Kinder.
Drohender Hitzetod - immer den Notruf wählen!
Wer ein Kind oder ein Tier in einer solchen Situation vorfindet, sollte prüfen, ob das Kind oder das Tier noch ansprechbar ist bzw. reagiert. Wenn ja, versuchen Sie den Fahrzeughalter ausfindig zu machen, bitten Sie Umstehende um Hilfe und behalten Sie die Situation weiter im Blick. Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr, die können Hilfetipps via Telefon geben bevor sie vor Ort sind.
Reagiert das Kind auf Ansprache nicht, wählen Sie unverzüglich den Notruf. Bei erkennbarer akuter Lebensgefahr ist das Einschlagen der Scheibe als Nothilfe gerechtfertigt, betont die Polizei. Wer durch diese Art der Sachbeschädigung Gefahr für Leib und Leben von sich oder anderen abwendet, handelt nicht rechtswidrig (§ 34 StGB). Helfer können in so einem Fall also nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden. Hilfreich ist allerdings ein Zeuge.